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Waldbrandverordnung für den Bezirk Baden seit 6. April 2020 in Kraft!

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden tritt gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes, ab sofort die WALDBRANDVERORDNUNG der BH-Baden in Kraft!

Bitte nehmen Sie, gerade in Zeiten wie diesen, die Trockenheit und die damit verbundene Waldbrandgefahr sehr ernst und halten Sie sich an die Maßnahmen dieser Waldbrandverordnung!

Die Bekämpfung von Waldbränden bindet sehr viele Personalresourcen der örtlichen Einsatzkräfte! Die auf Grund der Corona-Kriese verbundenen Maßnahmen, wie die Bildung kleinerer Einsatzgruppen zum Eigenschutz gegen das Virus und damit die Sicherstellung der Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft, wird mit derart großen Einsätzen sehr schnell in Frage gestellt.

Bitte helfen Sie uns, damit wir Ihnen helfen können!

Vielen Dank und mit Grüßen Rudolf HAFELLNER, Brandrat

Feuerwehr St. Veit / Triesting